Von Daniel Eisenmenger, Eichendorff-Gymnasium, Koblenz
Es ist wenig bekannt, aber die korsische Verfassung Korsikas von 1755 ist die erste moderne, geschriebene Verfassung nicht nur Europas, sondern weltweit. Sie liegt zeitlich mehr als 30 Jahre vor den Verfassungen Frankreichs und Polen und wurde im Wesentlichen von Pasquale Paoli verfasst. Der von Paoli vorgelegte Verfassungstext wurde von den auf der consulta vom 16.-18. November 1755 versammelten korsischen Abgeordneten verabschiedet.
Revolutionär für ihre Zeit war die Verfassung in vielerlei Hinsicht. Das Wahlrecht wird doch jedoch nicht näher definiert. Aus den Quellen wissen wir aber, dass die Abgeordneten aus den Gemeinden für das nationale Parlament in Corte, von allen Männern über 25 Jahren gewählt wurden und vermutlich gemäß traditionellem korsischem Recht auch für Frauen galt. Die gewählten Abgeordneten erhielten von ihren Gemeinden auch eine geringe Diät, um die Umkosten der Reise und Übernachtung zu finanzieren. Die Verfassung sollte nur ein erster Entwurf zur späteren Aus- und Überarbeitung sein. Auf eine korsische Anfrage hin begann Jean-Jacques Rousseau mit der Ausarbeitung einer eigenen Verfassung für Korsika, die aufgrund der nachfolgenden Ereignisse allerdings nie beendet wurde und ein unvollendeter Entwurf blieb.
Das allgemeine Wahlrecht für alle ab 25 ging über alle Vorbilder seiner Zeit hinaus. Paoli kannte und orientierte sich an den politischen Systemen Englands, der Schweiz und der Niederlande in seiner Zeit. Zudem waren für ihn die antiken Schriften eine wesentliche Inspirationsquelle für die Ausarbeitung seiner Verfassung. Hinzu kamen lokale und regionale Traditionen auf Korsika, aus den Gemeinden Abgeordnete zu zentralen Versammlungen, den consulte, zu schicken.
Bis zur korsischen Demokratie galt diese Staatsform den Zeitgenossen als aus der Antike bekannt, aber unter den gegebenen Umständen nicht umsetzbar. Die Korsen traten als erste den Gegenbeweis an, wenn auch nur für kurze Zeit, da mit Intervention der Franzosen die korsische Verfassung, die im Sinne der antiken Staatsphilosophie eine Mischform aus demokratischen, aristokratischen und monarchischen Elementen enthielt, schon 1769 ein Ende. Der Verfassungsentwurf Paolis enthält auch schon Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative mit gegenseitiger Kontrolle. Ein Einfluss durch Montesquieus Schriften ist umstritten. Sehr stark ist hingegen der Einfluss von Machiavelli, den Paoli wie viele seiner Zeitgenossen als überzeugten Republikaner lasen, der satirisch monarchische Machtstrategien offenlegte.
Ein direkter Einfluss Paolis und der korsischen Verfassung auf nachfolgende Verfassungsentwürfe ist bisher nicht nachgewiesen. Allerdings wurde Paoli auf seiner Reise quer durch Europa ins englische Exil überall als Freiheitsheld willkommen geheißen und gefeiert. Er traf auf seiner Reise unter anderem Joseph II., den jungen Goethe und wurde vom englischen König, George III., mit einer Pension versehen. Darüber hinaus korrespondierte er mit den Aufständischen in Nordamerika, von denen er sich jedoch nicht vereinnahmen ließ, da er sich durch die Unterhaltszahlungen dem englischen König verpflichtet sah. James Boswell verbreitete mit seinem Account of Corsica, das erstmals 1768 veröffentlicht wurde und für die Zeit sehr große Auflagen erlebte, die Ideen und den Ruf Paolis in ganz Europa und Amerika.
Quellen
Literatur
- Jean-Pierre Arrighi (Hg.), Pasquale de' Paoli (1725-1807). La Corse au coeur de l'Europe des Lumières, Corte 2007.
- Ders. (Hg.), La constitution de Pascal Paoli 1755, Ajaccio 1996.
- Daniel Eisenmenger, „Die vergessene Verfassung von Korsika 1755 – Der gescheiterte Versuch einer modernen Nationsbildung“, in: GWU 7/8 (2010), S. 430-446.
- Antoine-Marie Graziani, Pascal Paoli. Père de la patrie corse, Paris 2. Auflage 2004.